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Italien muss abgeschobene Flüchtlinge entschädigen

Februar 25, 2012

Quelle: SOS Heimat

Wieder einmal ein weltweit einzigartiges Urteil vom Europäischen Gerichtshof, das aufzeigt, welche Interessen die Herren und Damen in Straßburg vertreten.

Spiegel-Online berichtet:

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am Donnerstag ein weitreichendes Urteil gesprochen: Die Richter verurteilten Italien wegen der Abschiebung afrikanischer Flüchtlinge nach Libyen.

Geklagt hatten Flüchtlinge aus Eritrea und Somalia, die 2009 auf hoher See südlich der italienischen Insel Lampedusa von der italienischen Küstenwache aufgegriffen und nach Libyen zurückgebracht wurden.

Italien habe mit der Rückführungsaktion diese Menschen der Gefahr unmenschlicher Behandlung in Libyen ausgesetzt, heißt es in dem Urteil des Gerichtshofs in Straßburg. Die italienische Regierung muss den 22 überlebenden Flüchtlingen insgesamt 330.000 Euro Entschädigung zahlen – für jeden Kläger also 15.000 Euro.

Rom hatte 2008 mit dem damaligen libyschen Machthaber Muammar al-Gaddafi ein gemeinsames Vorgehen vereinbart, um gegen die Flüchtlingsströme nach Italien anzukämpfen. Man werde die europäische Dimension dieser Entscheidung sehr sorgfältig beachten, sagte der italienische Minister für Integration und Zusammenarbeit, Andrea Riccardi in einer ersten Stellungnahme.

Das umstrittene Abschiebeabkommen hatte Rom erst im Februar 2011 während der Revolution in Libyen ausgesetzt.

Küstenwache ließ Flüchtlinge glauben, sie würde nach Italien gebracht

Der Gerichtshof für Menschenrechte wies das Argument Italiens zurück, Libyen sei ein “sicheres Land”, das internationale Standards für den Umgang mit Asylbewerbern und Flüchtlingen einhalte. Zahlreiche “zuverlässige Quellen” hätten wiederholt auf die unmenschliche Behandlung von Flüchtlingen in Libyen hingewiesen und von Folterfällen berichtet. Dies habe auch Italien wissen müssen.

Bei dem Verfahren in Straßburg waren Vertreter des Hohen Flüchtlingskommissariats der Uno (UNHCR), der Uno-Menschenrechtskommission sowie mehrere Menschenrechtsverbände als Drittparteien zugelassen. Das UNHCR begrüßte das Urteil als “Wendepunkt” bei der Frage nach der Verantwortung von Staaten im Umgang mit Flüchtlingen.

Das Straßburger Gericht habe den “Schutz von Flüchtlingen auf Hoher See entscheidend gestärkt”, erklärte Amnesty International. Das Deutsche Institut für Menschenrechte sprach von einer “richtungweisenden Entscheidung”. Menschenrechte endeten nicht an den Grenzen der EU, sie seien auch auf Hoher See gültig.

Detail am Rande – um eine Klage beim EGH einreichen zu können, benötigt man für die Prozesskosten mindestens 60.000 Euro (lt. Auskunft eines Wiener Anwalts)!

Langsam aber sicher wird es unmöglich für die europäische Staaten, illegal eingereiste Wirtschaftsflüchtlinge wieder abzuschieben! Siehe – EU-Njet bei Grenzzaun zwischen Griechenland/Türkei, Schengen-Erweiterung für Bulgarien und Rumänien, Außerkraftsetzung des Dubliner Abkommens,….

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